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Hypotheken im Alter

«Banken setzen Pensionierte mit der Kündigung der Hypothek unter Druck». Schlagzeilen, die in jüngster Zeit bei so manchen Online-Portalen zu lesen waren.

Ist die Finma von neuem aktiv geworden? Dieser Artikel gibt Antworten und Einblick in das medial Aufsehen erregende Thema – «Pensionierung und Hypotheken für selbstgenutztes Wohneigentum».

Inhaltsübersicht

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Unscharf gehaltene Informationen verunsichern und können zu Fehlhandlungen führen, für Kreditnehmer durchaus mit unerfreulichen Auswirkungen.
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Motive erkennen – «Drohender Hausverkauf»

Im Sommer hat die Schweizerische Nationalbank erneut vor Risiken bei Hypotheken gewarnt. Mit zeitlicher Verzögerung war es dann wieder da: «Tragbarkeitslücke bei Pensionierung» war zu lesen.

Die Verlagshäuser publizieren auf ihren News-Portalen Artikel auf Basis von erhaltenen Medienmitteilungen. Eine möglich Quelle der Herkunft: Finanzintermediäre nach Art. 2 Abs. 3 GwG (Finma) – Personen, die Vermögenswerte helfen anzulegen.

Aufmerksame Leser erkennen in den Artikeln ein wiederkehrendes, aufbauendes Schema: Schwierigkeiten hervorheben (bevorstehende Pension) und Lösungen in Form einer Pensionsierungsplanung. Was sind mögliche Motive? Durchaus denkbar, beim Leser eine monetäre Handlung auszulösen: Beratung, als auch eine Bestandeshypothek abzulösen.

Mindestanforderungen bei Hypothekenfinanzierungen

Die Tragbarkeitsrechnung wird des Öftern mit den seit 2014 verschärften Finma-Regulierungen in Zusammenhang gebracht – was jedoch abschliessend nicht korrekt ist.

Die Tragbarkeit im Allgemeinen, die Tragbarkeit im Pensionierungsfall im Besonderen, steht jedoch nicht in direkter Verbindung mit den Mindesanforderungen der Finma. Indessen wird gerne die Tragbarkeit als möglicher Fallstrick zitiert.

Prüfung und Bewertung von Hypotheken

Tragbarkeitsberechnung

Die Tragbarkeitsprüfung sagt aus: Einnahmen und Ausgaben müssen mittelfristig und mit angemessener Wahrscheinlichkeit eintreten. Eine bevorstehende Pensionierung verändert fraglos die Einkommenssituation.

Unscharf ist eine pauschale Aussage wie: «Die Gesamtkosten dürfen ein Drittel des Einkommens nicht übersteigen».
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Die «Ein-Drittel-Regelung» ist ein Grundlagenkriterium, festgehalten durch die Banken selbst.
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Kalkulatorischer Zinssatz

Ebenso verhält es sich mit dem kalkulatorsichen Zinssatz. Der genaue Wert wird nicht vom staatlichen Regulator vorgegeben. Eine Bandbreite von 4,5 bis 5 Prozent ist die Regel.

Nebenkosten

Zur Tragbarkeitsberechnung werden die Nebenkosten hinzugezogen. Auch hier das identische Spiel – fast ausnahmslos wird von der «1-Prozent-Regelung» geschrieben.

Der Wert wird nicht vom Regulator vorgegeben und ebenso ist eine Anwendungsbandbreite zwischen 0,5 und 1 Prozent möglich.

Kreditenscheid – vielfältiger Kriterienkatalog

Für den Kreditenscheid wenden die Banken einen breiten Kriterienkatalog an – sodann legt das finanzierende Institut die Maximallimiten für das Verhältnis zwischen Lasten und Einnahmen fest.

Kreditwürdigkeit und -fähigkeit

Bei der Beurteilung einer Verlängerung oder Erhöhung der Hypothek, beispielsweise für eine Renovation, wird die Würdigkeit und Fähigkeit angemessen einbezogen.

Es versteht sich von selbst, die ablösende Bank kann auf dieses Kriterium nicht vollumfänglich zugreifen – Sie gelten als Neukunde. Eine Ablösung der Hypothek sollte insbesondere bei Kreditnehmern ab 55 Jahre klar zurückhaltend ins Auge gefasst werden.

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++ 26.11.2018 – Raiffeisen Schweiz und andere Banken haben auf die irreführenden Medienberichte reagiert und präzisieren die Vergaberegeln neu. Raiffeisen wird gegenüber Rentnern grosszügiger, berichtet der Tagesanzeiger vom 26.11.2018. ++
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Wie nun vorgehen?

Lassen Sie sich von den Online-Berichten nicht in die Ecke drängen. Auf ein Gespräch mit Finanz- und Geldberatern ist zu Beginn nicht ratsam.

Sie kennen bestens Ihre Lebens- und Finanzsituation. Angereichert mit den nachfolgenden Hinweisen kontaktieren Sie Ihren Bankberater.

Bitte lesen Sie weiter auf Seite 2 – «Tipps und Hinweise zum Gespräch».


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