Die ordentliche Auflösung des 3a-Kontos ist ein zentrales Thema, sobald Sie sich dem gesetzlichen AHV-Alter nähern oder es bereits erreicht haben.
Der Ratgeber «Welche Regeln gelten für die 3a Auszahlung im Alter?» beantwortet die häufigsten Fragen rund um die ordentliche Auszahlung des 3a-Kapitals.
Was ist der Unterschied zwischen der ordentlichen und der vorzeitigen Auflösung eines 3a-Kontos?
Die ordentliche Auflösung bezieht sich auf den Bezug des 3a-Guthabens bei Erreichen des gesetzlichen AHV-Alters oder maximal fünf Jahre davor.
Eine vorzeitige Auflösung (oder ein vorzeitiger Bezug) ist nur unter bestimmten, eng definierten Bedingungen möglich, wie zum Beispiel dem Kauf von Wohneigentum, der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, der Auswanderung oder bei Invalidität.
Welche Bedingungen gelten für die ordentliche Auflösung meines 3a-Kontos?
Das 3a-Kapital kann frühestens fünf Jahre vor Erreichen des gesetzlichen AHV-Referenzalters bezogen werden. Die reguläre Auszahlung erfolgt beim Erreichen des ordentlichen AHV-Alters.
Kann ich den Bezug meines 3a-Kapitals aufschieben?
Ja, bei Nachweis der Erwerbstätigkeit. Dies ist maximal bis fünf Jahre nach Erreichen des AHV-Referenzalters möglich. Der Bezug muss dann bei definitiver Aufgabe der Erwerbstätigkeit erfolgen.
Wie erfolgt die Auszahlung meines 3a-Kapitals nach dem Antrag?
Die Leistung aus dem 3a-Konto wird ausschliesslich in Kapitalform erbracht. Das heisst, der gesamte angesparte Betrag wird nach Bearbeitung des Antragsformulars auf ein das angegebene Bankkonto überwiesen. Eine Rentenzahlung aus der Säule 3a ist nicht vorgesehen.
Wie lange dauert die Auszahlung meines 3a-Kapitals?
3a-Guthaben sollte in der Regel nicht an eine Mindestlaufzeit gebunden sein. Dennoch erheben manche 3a-Stiftungen eine Kündigungsfrist.
Zwar ohne Kündigungsfrist, aber dennoch gibt es eine Bearbeitungszeit zu beachten.
Der Verkauf von Vorsorgefonds und Spezialfälle, etwa ein verpfändetes Vorsorgeguthaben, verlängern die Bearbeitungszeit.
Ab Eingang kann die Bearbeitungszeit von wenigen Tagen bis zu 30 Tage betragen.
Die genauen Kündigungsfristen und die Dauer der Saldierung sind in der Regel im Vorsorge- oder Kostenreglement der Stiftung festgehalten.
Fristen einfach erklärt: Mehr im 3a-Ratgeber von digitalmedia.ch.
Was passiert mit meinen Vorsorgefonds beim Bezug des 3a-Kapitals?
Sollten das 3a-Kapital in Vorsorgefonds sein, gibt es in der Regel zwei Optionen:
- Verkauf der Fondsanteile: Die Fondsanteile werden zum aktuellen Kurs verkauft und der Erlös dem 3a-Konto gutgeschrieben. Dieser Gesamtbetrag wird anschliessend ausbezahlt.
- Übertrag in ein ordentliches Depot: Einige Anbieter ermöglichen den Übertrag der Vorsorgefonds in ein reguläres Wertpapierdepot. Hierbei ist zu beachten, dass im ordentlichen Depot in der Regel höhere Fonds- und Depotkosten anfallen können und die Fondsanteile dann Teil des steuerbaren Vermögens werden.
Lassen Sie sich nicht von Banken vorschnell dazu verleiten, Ihre 3a-Gelder unbedingt weiter (voll) anzulegen. Passen Sie Ihr Vorsorgeportfolio Ihren individuellen Bedürfnissen an.
Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Auszahlung meines 3a-Kapitals?
Die Auszahlung des 3a-Kapitals ist in der Schweiz steuerbar. Die Besteuerung erfolgt getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz. Die genaue Höhe der Steuer hängt vom Wohnort (Kanton und Gemeinde) sowie von der Höhe des ausbezahlten Kapitals ab.
Die Möglichkeiten eines gestaffelten Bezugs beachten, falls mehrere 3a-Konten besitzen. Dies kann unter Umständen die Steuerlast optimieren, da jeder Bezug einzeln besteuert wird.
Welche Unterlagen benötige ich für die ordentliche Auflösung und wie ist das Vorgehen?
Für die ordentliche Auflösung werden üblicherweise das Auftragsformular (ausgefüllt und unterschrieben), eine Wohnsitzbestätigung und eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments benötigt.
Einige Banken verlangen zwar noch einen Zivilstandsnachweis oder die Zustimmung des Ehegatten, doch der Schweizerische Bankenombudsman bestätigt, dass diese beim ordentlichen Bezug im Alter nicht nötig sind.
Antrags-/Auftragsformular für den Kapitalbezug
Wo finde ich das Formular für die 3a Auflösung?
Dieses erhalten Sie auf Anfrage direkt von der Vorsorgeanrichtung (Bank oder Versicherung).
Einige Anbieter stellen das Formular auch online zur Verfügung. Beispielsweise:
- Zürcher Kantonalbank, Antrag Kapitalbezug
- PostFinance, Auszahlungsantrag
- UBS, Auszahlung
Wohnsitzbestätigung
Eine aktuelle Bestätigung gibt es bei der Wohngemeinde.
Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
Kopie Identitätskarte oder Pass beilegen.

Schritt-für-Schritt-Vorgehen: Der 3a-Fahrplan
Die Vorbereitung für die ordentliche Säule 3a Auszahlung beginnt bereits einige Jahre vor dem AHV-Alter:
- Was tun mit dem ausbezahlten 3a-Kapital? Hierzu ein Fachartikel von Descartes: Pensionierung planen mit der 4-Prozent-Regel.
- Stecken Ihre Vorsorgegelder in Fonds, prüfen Sie frühzeitig eine Reduktion der Aktienquote, basierend auf Ihrem Anlageziel und Risikoprofil.
- Seien Sie vorsichtig bei vermeintlichen Gratis-Angeboten zur Weiterführung der 3a-Fonds ohne Transferkosten. Prüfen Sie stattdessen genau die Kosten, Gebühren und die Aktienquote von Angeboten, die Ihr Kapital nach der Auszahlung verwalten.
Die ordentliche Auflösung des 3a-Kontos ist dann zum Zeitpunkt mit einigen klaren Schritten verbunden.
- Informieren Sie sich frühzeitig: Nehmen Sie Kontakt mit dem 3a-Anbieter auf, um sich über die genauen Bedingungen und benötigten Unterlagen zu informieren.
- Formular anfordern und ausfüllen: Fordern Sie das Antragsformular an und füllen Sie es vollständig aus.
- Benötigte Dokumente zusammenstellen: Beschaffen Sie alle erforderlichen Unterlagen (Wohnsitzbestätigung, Ausweiskopie etc.).
- Antrag einreichen: Senden Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Formular zusammen mit allen benötigten Unterlagen an die Vorsorgestiftung.
- Auszahlung erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung und Bearbeitung des Antrags wird das Kapital auf das angegebene Bankkonto überwiesen.
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